Fanfest-Ordnung

        

Die "Fanfest-Ordnung" ist sozusagen die Hausordnung der Glückaufkampfbahn. Ihr Regelwerk dient vor allem der Sicherheit der Besucher, denn dieses bietet eine rechtliche Absicherung, die verhindern soll, dass Zuschauer gefährdet oder verletzt bzw. Gewalttätigkeiten ausgeübt werden - und zwar vorbeugend.

In der Fanfest-Ordnung wird auch das Mitbringen bestimmter Gegenstände geregelt. So sind Waffen aller Art, Messer sowie Glasflaschen und andere Gegenstände, die als Wurfgeschosse genutzt werden könnten, verboten und werden bei den Eingangskontrollen konfisziert. Selbstverständlich ist auch das Mitbringen alkoholischer Getränke sowie von Drogen aller Art nicht erlaubt.

Die wichtigsten Regeln der Fanfest-Ordnung sind als Kurzfassung in den Verhaltensregeln zusammengefasst.

Die vollständige Fanfest-Ordnung findet sich hier...

Verhaltensmaßregeln

Jedermann hat den Anordnungen der eingesetzten Dienstkräfte Folge zu leisten.

Alle Auf- und Abgänge sowie die Rettungswege sind freizuhalten.
Verbote

Das Mitführen folgender Sachen ist untersagt:

  1. Waffen,

  2. Gassprühdosen, ätzende oder färbende Substanzen,

  3. Flaschen und Gefäße aller Materialien,

  4. sperrige Gegenstände,

  5. pyrotechnisches Material aller Art,

  6. Fahnen- oder Transparentstangen, die nicht aus Holz oder die länger sind als 2 m oder deren Durchmesser größer ist als 3 cm,

  7. Lärminstrumente,

  8. Laser-Pointer,

  9. Alkohol und Drogen,

  10. Tiere,

  11. Propagandamaterial,

  12. Gegenstände, die die Feststellung der Identität verhindern.

Den Besuchern ist weiterhin verboten:

  1. das Übersteigen von Pflanzflächen, Bauten oder Einrichtungen, die nicht für die allgemeine Nutzung vorgesehen sind,

  2. das Nächtigen,

  3. das Werfen mit Gegenständen,

  4. das Entzünden von Feuer,

  5. das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände,

  6. das Feilbieten oder Verkaufen von Waren, Eintrittskarten oder Drucksachen,

  7. das Verrichten der Notdurft außerhalb der Toiletten,

  8. das Verunreinigen der Anlage,

  9. das Äußern und Verbreiten von rassistischen, fremdenfeindlichen sowie rechts- und linksradikalen Parolen,

  10. das Diskriminieren von Bevölkerungsgruppen,

  11. das Zusammenrotten mit erkennbarem Willen auf Störung des öffentlichen Friedens.

Verbotenerweise mitgeführte Sachen werden sichergestellt. Besteht der Verdacht, dass Besucher eine strafbare Handlung begangen haben, wird Anzeige erstattet.

Text der vollständigen Fanfest-Ordnung
 

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