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Die "Fanfest-Ordnung" ist
sozusagen die Hausordnung der Glückaufkampfbahn. Ihr Regelwerk
dient vor allem der
Sicherheit der Besucher, denn dieses
bietet eine rechtliche Absicherung, die verhindern soll, dass
Zuschauer gefährdet oder verletzt bzw. Gewalttätigkeiten
ausgeübt werden - und zwar vorbeugend.
In der Fanfest-Ordnung wird auch das Mitbringen bestimmter
Gegenstände geregelt. So sind Waffen aller Art, Messer sowie
Glasflaschen und andere Gegenstände, die als Wurfgeschosse
genutzt werden könnten, verboten und werden bei den
Eingangskontrollen konfisziert.
Selbstverständlich ist auch das Mitbringen alkoholischer
Getränke sowie von Drogen aller Art nicht erlaubt.
Die wichtigsten Regeln der Fanfest-Ordnung sind als
Kurzfassung in den Verhaltensregeln zusammengefasst.
Die vollständige Fanfest-Ordnung findet
sich hier...
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Verhaltensmaßregeln
Jedermann hat den Anordnungen der eingesetzten
Dienstkräfte Folge zu leisten.
Alle Auf- und Abgänge sowie die Rettungswege
sind freizuhalten.
Verbote
Das Mitführen folgender Sachen ist untersagt:
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Waffen,
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Gassprühdosen, ätzende oder färbende Substanzen,
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Flaschen und Gefäße aller Materialien,
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sperrige Gegenstände,
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pyrotechnisches Material aller Art,
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Fahnen- oder Transparentstangen, die nicht aus Holz oder die
länger sind als 2 m oder deren Durchmesser größer ist als 3 cm,
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Lärminstrumente,
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Laser-Pointer,
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Alkohol und Drogen,
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Tiere,
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Propagandamaterial,
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Gegenstände, die die Feststellung der Identität verhindern.
Den Besuchern ist weiterhin verboten:
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das Übersteigen von Pflanzflächen, Bauten
oder Einrichtungen, die nicht für die allgemeine Nutzung
vorgesehen sind,
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das Nächtigen,
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das Werfen mit Gegenständen,
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das Entzünden von Feuer,
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das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände,
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das Feilbieten oder Verkaufen von Waren, Eintrittskarten oder
Drucksachen,
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das Verrichten der Notdurft außerhalb der Toiletten,
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das Verunreinigen der Anlage,
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das Äußern und Verbreiten von rassistischen,
fremdenfeindlichen sowie rechts- und linksradikalen Parolen,
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das Diskriminieren von Bevölkerungsgruppen,
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das Zusammenrotten mit erkennbarem Willen auf Störung des
öffentlichen Friedens.
Verbotenerweise mitgeführte Sachen werden
sichergestellt. Besteht der Verdacht, dass Besucher eine
strafbare Handlung begangen haben, wird Anzeige erstattet.
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Text der vollständigen
Fanfest-Ordnung
Download
"Fanfest-Ordnung" (79kb)
Download Lageplan (1,4mb)
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